Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, das Profil seiner Kirchengemeinde, inhaltliche Schwerpunktsetzungen und Kooperationen festzulegen und voranzubringen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung der kirchlichen Mitarbeitenden werden Weichen für die Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteher:innen entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, sie fördern mit den Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, sie tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, sie diskutieren und entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, sie achten auf die Umsetzung der evangelischen Lebensordnung, sie kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen, sie stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat die Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde und verwaltet das gemeindliche Vermögen, er beschließt den Haushaltsplan, erlässt Satzungen und entscheidet über die Verwendung von Kollektengeldern.

Amtsperiode: sechs Jahre
Sitzungen: viele
Mitarbeit in Ausschüssen: manchmal
Diskussionen: oft
Protokolle schreiben: vor allem die, die sich nicht rechtzeitig wegducken

Nächste Kirchenvorstandswahl: 2024